Arbeitsschwerpunkte
Um Ihnen die Suche nach Experten zu erleichtern, haben wir an dieser Stelle eine Liste unserer Arbeitsschwerpunkte zusammengestellt. Unter der jeweiligen Rubrik finden Sie eine knappe Skizze des Arbeitssschwerpunkts sowie die Ansprechpartner der Professur für Ethik in der Medizin:
Klinische Ethik
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Klinische Ethik beschäftigt sich mit moralischen Grundfragen angemessener Versorgung der Patienten, Begründungen für ärztliches Handeln im medizinischen Alltag und Konfliktsituationen in Krankenhaus und Praxis. Sie orientiert sich dabei an klinischen Problemfällen vom Lebensbeginn (Pränataldiagnostik, Schwangerschaftskonflikte u.a.) über ethische Fragen in Krisensituationen (Psychiatrie, Tumorerkrankungen, Organtransplantationen) bis hin zu Kontroversen am Lebensende (Patientenverfügung, Reanimation, Sterbebegleitung). Wichtige Instrumente der Klinischen Ethik sind Argumentationsanalysen angewandter Medizin- und Bioethik als auch empirische Forschungsstudien. Die Arbeitsschwerpunkte liegen bei Ethikberatung in der Praxis, Klinische Ethikkomitees (KEK), Vertrauensbeziehung und ärztliche Schweigepflicht sowie Studien zu Prinzipien wie Nichtschaden, Autonomie und Gerechtigkeit.
Ethische Fragen am Lebensbeginn
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Die Frage nach dem Umgang mit menschlichem Leben am Lebensbeginn gehört, sofern sie das Problem des Schwangerschaftsabbruchs betrifft, zu den ältesten medizinethischen Themen. Neue Fragestellungen wurden und werden in der jüngsten Zeit durch die rasante Entwicklung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin und der Embryonenforschung aufgeworfen. Ziel dieses Arbeitsschwerpunktes ist es insbesondere, das Verhältnis von Menschenwürde und Lebensrecht am Lebensanfang zu klären.
Sterbehilfe und Sterbebegleitung
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Die Betreuung des Patienten am Ende des menschlichen Lebens zählt zu den zentralen Feldern ethischer Expertise. Neben der moral- und handlungstheoretischen Differenzierung zwischen„aktiver“ und „passiver“ oder „indirekter“ Sterbehilfe stehen dabei insbesondere auch Fragen der guten klinischen Versorgung und Sterbebegleitung im Mittelpunkt: Auf welche Weise kann durch Instrumente wie die Patientenverfügung oder ärztliche Anordnungen zum Behandlungsumfang eine gleichermaßen erwünschte wie sinnvolle Therapie gewährleistet werden. Dabei sind nicht zuletzt die besonderen moraltheoretischen Probleme im Voraus erklärter Behandlungsverzichte Gegenstand der ethischen Reflexion. Schwerpunkte liegen des weiteren auf der ethischen Analyse der Qualitätssicherung am Lebensende insbesondere mit den Mitteln der Palliativmedizin und Hospizbetreuung. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage nach der Ressourcenallokation im Bereich Palliativmedizin und Hospizarbeit behandelt.
Patientenverfügung
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Die Rolle und Bedeutung der Patientenverfügung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Im Rahmen eines praxisorientierten Projekts werden Konzepte der Beratung entwickelt, die es Patientinnen und Patienten erlauben, sich über die Tragweite einer Patientenverfügung eine eigene Meinung zu bilden und ihre Wünsche auf Grund der individuellen Werthaltungen angemessen zur Sprache zu bringen.
Geschichte der Medizin
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Dr. med. Rainer Erices
Zum Verständnis der aktuellen Medizin und des Gesundheitswesens ist die Kenntnis ihrer historischen Entwicklung wie auch der generellen Wandlungsfähigkeit der Patient-Arzt-Beziehung von Bedeutung. Gerade Konflikte der Medizinethik besitzen häufig eine vielschichtige und komplexe Vorgeschichte, die bei einer differenzierten Beurteilung berücksichtigt werden muss. Schwerpunkte der Forschung in diesem Segment liegen auf dem Zeitraum vom 18. bis zum 20. Jahrhundert, der Entwicklung der Medizingeschichte als Fachgebiet (Institutionalisierung, Konzeptionalisierung), der vergleichenden Medizingeschichte in West- und Ostdeutschland sowie auf der zeitgeschichtlichen Analyse von Gesundheits- und Krankheitskonzepten.
Medizin im Nationalsozialismus
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Dr. med. Rainer Erices
Auch zwei Generationen nach Ende von Zweitem Weltkrieg und „Drittem Reich“ gibt es eine Reihe von Forschungsfragen, die für Medizingeschichte und Medizinethik von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird sowohl die Entwicklung theoretischer Konzepte zur Medizinethik (generative Moralkonzepte, „Kollektiv-Ethik“) als auch die praktische Umsetzung von Maßnahmen im Gesundheitswesen (Diskriminierung von Patientengruppen bis zur „Euthanasie“) berücksichtigt. Weitere Schwerpunkte der Forschung vor Ort liegen auf der Zwangsarbeit im Gesundheitswesen des Dritten Reiches, dem Problemfeld Aberkennung der Doktorwürde durch den NS-Staat sowie der Rekonstruktion von Opferbiografien. Historische Aufklärung, theoretische Differenzierung und angemessene Erinnerungspraxis stehen dabei im Vordergrund mehrerer Projektfelder.
Medizin und Menschenrechte
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Wiebke Bornschlegl, M.A.
Dr. PH Maren Mylius, MPH
Am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Erlangen-Nürnberg besteht erstmals an einer Medizinischen Fakultät in Deutschland der Arbeitsschwerpunkt „Medizin und Menschenrechte“. Medizin und Menschenrechte sind auf vielfältige Weise miteinander verknüpft. Menschenrechtsfragen im medizinischen Alltag sind häufiger als man denkt. Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere, medizinische Versorgung von Asylbewerbern und Asylanten sind nur einige Beispiele für Deutschland. Aber auch Menschenrechtsverletzungen durch Ärzte, z.B. durch Beteiligung an Todesstrafe oder Folter kommen immer noch in vielen Teilen der Welt vor. In Deutschland stellt sich diese Frage z.B. bei Mithilfe an Abschiebungen nicht anerkannter Asylbewerber oder durch medizinische Gutachten von Asylbewerbern, um das Alter zu bestimmen. Das „Forum Medizin und Menschenrechte“ analysiert medizinische Aspekte der Menschenrechtsarbeit und sensibilisiert die Medizin Studierenden wie auch die Öffentlichkeit mit dem Ziel eines reflektierten und verantwortlichen Handelns im ärztlichen Beruf. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Medizin liegt gerade für die Region Erlangen-Nürnberg – Nürnberger „Rassegesetze“, „Nuremberg Code of Medical Ethics“ im Ärzteprozess – nahe.
In einer eher theoretischen Perspektive befasst sich der Arbeitsschwerpunkt mit der ethischen und rechtlichen Verortung von Menschenwürde und Menschenrechten bei medizin- und bioethischen Problemfeldern. Ziel ist dabei einmal eine Klärung des Verhältnisses von Menschenwürde und einzelnen Menschenrechten im Hinblick auf medizin- und bioethische Fragen. Zum anderen sollen Möglichkeiten und Grenzen einer Rechte basierten Medizin- und Bioethik reflektiert werden. Praktische Schwerpunkte bilden die Untersuchung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen (Medizin und Folter, sexualisierte Gewalt), nicht zuletzt aber auch Therapie und „Prophylaxe“ von Menschenrechtsverletzungen, wie z.B. Sexualisierter Gewalt in Kriegen, Folter, Einsatz von Kindern als Soldaten, weiblicher Genitalbeschneidung, um nur einige zu nennen. Eine Reihe der praktischen Schwerpunkte soll im Folgenden näher erläutert werden:
Ärztliche Verantwortung in Menschenrechtsarbeit
Ärzte haben oft eine Schlüsselposition bei Menschenrechtsfragen, weil sie oft die ersten Ansprechpartner für die Opfer sind. Und in vielen Konfliktgebieten direkt bei den Menschen vor Ort wo sie die gesundheitlichen Auswirkungen behandeln. Diese Verantwortung wahrzunehmen sollte ein wichtiges Thema unter Ärzten und auch in der Ausbildung von Medizinstudenten sein. Gesundheitlichen Folgen von Krieg und Trauma zu untersuchen und auf sie hinzuweisen ist ebenso Teil der ärztlichen Verantwortung in Menschenrechtsfragen. Dazu gehören z.B. Auswirkungen unterschiedlicher Waffentypen, wie Atomwaffen, Landminen oder Kleinwaffen.
Weibliche Genitalbeschneidung
Weibliche Genitalbeschneidung ist ein Thema, das man mit Afrika und dadurch als weit weg assoziiert. Es gibt aber viele Afrikanerinnen, die in unserer Gesellschaft leben, die einerseits selbst beschnitten sind und andererseits diese Tradition an Ihren Töchtern weiter fortführen. In Deutschland gibt es unter Medizinern wenig Kenntnis über dieses Thema, sei es über die Hintergründe die gesundheitlichen Auswirkungen, oder wie man diese Frauen unter der Geburt und auch sonst medizinisch betreut.
Sexualisierte Gewalt in Kriegen an Frauen und Kindern
Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist Teil eines jeden Krieges. Sie stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Die psychischen und physischen Auswirkungen dieser Menschenrechtsverletzung sind gravierend, sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die ganze Gesellschaft. Durch den Krieg in Bosnien Herzegowina ist dieses Thema wieder mehr ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Einen Zugang zu diesen Frauen und eine sinnvolle therapeutische Unterstützung zu finden ist eine wichtige Aufgabe. In Zusammenarbeit mit der Frauenhilfsorganisation medica mondiale e.V. untersuchen wir die bisher geleistete therapeutische Arbeit eines Therapiezentrums in Bosnien-Herzegowina.
Gesundheitliche Folgen von Krieg und Trauma
Medizin und Menschenrechtsverletzungen in Südamerika
Während der 1960er und 70er Jahre fand in Südamerika eine Reihe von Militärputschen statt, die zur Errichtung autoritärer oder diktatorischer Regime führte. In der Folge kam es in den lateinamerikanischen Staaten zu vielfältigen Menschenrechtsverletzungen, Folter und Ermordung von Missliebigen aus politischen Motiven. Es gibt viele Fälle, in denen sich Ärzte an Menschenrechtsverletzungen aktiv oder passiv – zum Beispiel durch Beteiligung an Folterungen oder das Ausstellen von falschen Gutachten bzw. Todesscheinen – beteiligt haben.
Der Arbeitsschwerpunkt befasst sich mit den historischen und moralischen Aspekten ärztlicher Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen Berufsethos und staatlichen Repressionen. Es wird der Frage nachgegangen, wie sich die Menschenrechte und die Verletzung der Ethik auf z. B. internationaler Ebene des Weltärztebunds manifestiert haben, aber auch wie ärztliche Hilfe und Unterstützung für Ärzte, die sich weigern an grausamer Behandlung teilzunehmen sowie für Folteropfer möglich ist.
Grundlagenprobleme der Angewandten Ethik
Als Teildisziplin der Angewandten Ethik ist die Medizinethik häufig mit Grundsatzfragen der Angewandten Ethik konfrontiert. Im Ausgang von verschiedenen Ethikansätzen wie etwa dem konsequenzialistischen gegenüber dem deontologischen kann die Frage nach dem richtigen Handeln im Einzelfall zu einander geradezu widersprechenden Resultaten führen. Thema dieses Arbeitsschwerpunktes ist vor diesem Hintergrund die Analyse und Bewertung grundlegender Modelle der Angewandten Ethik.
Theorie und Ethik der Forschung
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Medizinische Studien und Versuche mit Patienten oder Probanden bedürfen der besonders sorgfältigen ethischen Reflektion. Die Einwilligung nach Aufklärung des Patienten ist ein zentrales Element, Ethik-Kommissionen unterstützen dabei die notwendige Forschung und wichtige Humanstudien. Internationale Rahmenbedingungen sind die Deklarationen von Helsinki (1964) und Tokio (1975) in der aktuellen Fassung der World Medical Association (Weltärztebund) sowie eine Reihe weiterer wichtiger nationaler und internationaler Richtlinien zur Forschung am Menschen. Schwerpunkte der Arbeit sind hier die Analyse von guter Wissenschaft („good clinical practice“) auf theoretischer Ebene wie auch die praktische Beteiligung an den wichtigen Aufgaben der Ethik-Kommission.
Didaktik von Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin (Q 2 GTE)
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Dipl.-Psychogerontologin Friederike Legal, M.A.
Mit Änderung der Approbationsordnung im Jahr 2002 wurden die Gebiete Medizingeschichte, Theorie der Humanmedizin und Ethik in der Medizin in einem Querschnittsfach (Q 2) als obligatorisches Unterrichtsangebot vereint. Gute Lehre im Bereich „GTE“ sieht sich im Medizinstudium vor pädagogische und didaktische Herausforderungen gestellt, die einer differenzierten Bearbeitung bedürfen. Schwerpunkte in diesem Feld sind die Entwicklung geeigneter Unterrichtsmaterialien, die Evaluation von Lehrveranstaltungen wie auch die wissenschaftliche Analyse von Lehrformen im Rahmen von fachlicher Begleitforschung. Die Integration innovativer Lehrformen und Inhalte aus dem Bereich der „Medical Humanities“ –Humanmedizin in Literatur, Kunst und Musik – zählt zu den verfolgten Konzepten.
Ethik und Migration im Gesundheitswesen
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Dr. PH Maren Mylius, MPH
Für die Pflege und Betreuung der nicht autochthonen Bürger in Deutschland bedarf es einer Organisation, die der Einwanderungsgesellschaft Rechnung trägt. Besondere Herausforderungen können sich in der interkulturellen Kommunikation ergeben. Vor allem auch im Kontext der Demenzerkrankung, die auch bei den nicht autochthonen Bürgern zunimmt, ergeben sich neue Herausforderungen, z.B. in der Kommunikation. Das Sehen und Bewerten nonverbaler Signale bei Menschen mit Demenz im interkulturellen Kontext ist eine doppelte Herausforderung sowie eine Aufgabe, die besonderer Sensibilität bedarf. Migration stellt ein komplexes Geschehen im Leben von Menschen dar und wird häufig von Unsicherheit, Zweifel und auch von starken Emotionen begleitet. Bei demenzieller Erkrankung können Verwirrung und Orientierungssuche im doppelten Sinne zum Tragen kommen. Darüber hinaus wird im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes empirisch untersucht, wie es bei Menschen ohne Papiere um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland steht.
Ethik der demenziellen Erkrankungen
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Dipl.-Psychogerontologin Friederike Legal, M.A.
Demenz nimmt aufgrund des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft zu. Die Herausforderungen, die diese Erkrankung mit sich bringt, sind nicht nur medizinischer Art, sondern vor allem auch gesellschaftlicher. Im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes werden verschiedene Herausforderungen der Zukunft untersucht: Wie können wir Menschen mit Demenz möglichst gut in die Gesellschaft integrieren? Was könnte Lebensqualität bei Menschen mit Demenz sein? Muss man Menschen mit Demenz stets die Wahrheit sagen, auch wenn sie diese schmerzt oder sind „Notlügen“ erlaubt? Dürfen Menschen mit Demenz mittels technischer Unterstützung überwacht werden? Verlieren Menschen mit Demenz ihre personale Identität? Wie können Menschen mit Demenz in ihrer Autonomie gefördert werden? u.v.m.
Technik und Überwachung in der Medizin
Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A.
Dipl.-Psychogerontologin Friederike Legal, M.A.
Überwachung im häuslichen Bereich ist vor allem für ältere Menschen ein Thema, das in Zukunft noch viele Fragen aufwerfen wird. Grundsätzlich wird Überwachung häufig mit etwas Negativem verbunden, z.B. Kameras im öffentlichen Bereich, das die Freiheit eher einschränkt. Bei älteren Menschen ist es durchaus möglich, dass sie sich durch die Überwachung in ihrem häuslichen Umfeld sicherer fühlen. Zu wissen, dass ein Sturz automatisch gemeldet wird, kann das Gefühl der Autonomie länger erhalten, weil dadurch keine persönliche Pflege vor Ort erforderlich ist. Von Seiten der professionellen Pflege wird aber auch das Risiko gesehen, dass wichtige menschliche Nähe und Fürsorge durch den Einsatz von Technik verloren gehen könnte. Wenn Technik in der Pflege Menschen ersetzt und nicht unterstützt, so wird befürchtet, könnte es zu sozialer Kälte kommen. Es stellt sich im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes deshalb die Frage, in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen technische Überwachung sinnvoll und würdeerhaltend ist.